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Ratgeber · Google-Unternehmensprofil

Google-Unternehmensprofil: Was ich an meinem eigenen korrigiert habe

Bis zum 16. Oktober 2026 hatte ich zwei Google-Unternehmensprofile, und eins davon verstieß gegen Googles Regeln. Hier steht, was Google verlangt, was ich an meinem Profil geändert habe und welche Fragen Sie Ihrem eigenen stellen können.

Von Dominik Baki7 Minuten LesezeitGeprüft: 17. Oktober 2026

Ein Google-Unternehmensprofil ist schnell angelegt. Es richtig zu pflegen, braucht einen Blick in Googles Richtlinien. Den habe ich am 16. und 17. Oktober 2026 für mein eigenes Profil nachgeholt. Ich bin App-Entwickler und kein Berater für Google-Profile; hier steht, was ich an meinem eigenen gelernt habe. Dazu gehört, was ich gefunden und geändert habe, welche Regeln dahinterstehen und welche Fragen Sie Ihrem eigenen Profil stellen können.

Zwei Profile für ein Unternehmen

Bis zum 16. Oktober 2026 hatte ich zwei bestätigte Unternehmensprofile bei Google. Das eine hieß „byte & Handwerk“ und verwies auf diese Website. Das andere hieß „Dominik Baki“, ergänzt um „App-Entwicklung & Softwareberatung“, und verwies auf meine Profilseite dominikbaki.com.

Das war eine Falschannahme meinerseits. Ich dachte, wenn ich für byte & Handwerk schon ein Google-Profil habe, sollte ich für dominikbaki.com auch eins haben, weil ich als selbstständiger Freelancer auftrete. Dass man als Unternehmer nur ein Profil haben sollte, war mir nicht bewusst.

Google sagt es in einem Satz: „Es sollte nur ein Profil pro Unternehmen angelegt werden.“ byte & Handwerk ist mein Einzelunternehmen, Website und Profilseite gehören zum selben Unternehmen. Das zweite Profil habe ich deshalb entfernt. Bewertungen gingen dabei keine verloren, es hatte keine.

Eigene Regeln nennt Google für unabhängige Fachkräfte. Dazu zählen Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Finanzberater, Versicherungsvertreter und Immobilienmakler mit Kundenverkehr am Standort. Ist eine solche Fachkraft die einzige an ihrem Standort und vertritt sie eine Marke, soll sie sich auch dort ein Profil mit der Organisation teilen.

Im Namen steht nur der Name

Google erlaubt keine unnötigen Zusätze im Namen eines Unternehmens. Gemeint sind Leistungen und Produkte ebenso wie Ortsangaben, Werbesprüche oder Telefonnummern. Googles Beispiele zeigen jeweils den reinen Firmennamen, ohne Leistung und ohne Stadtteil. Bei Verstößen kann Google das Profil sperren.

Der Zusatz „App-Entwicklung & Softwareberatung“ in meinem zweiten Profil war genau so eine Leistungsbeschreibung. Für eine Bäckerei hieße das: „Bäckerei Muster“, ohne „frische Brötchen“ und ohne den Stadtteil, solange beides nicht zum echten Namen gehört. Den Namen habe ich mir für das Beispiel ausgedacht.

Hat ein Betrieb mehrere Filialen, darf jede ein eigenes Profil haben, aber je Standort nur eins. Alle Standorte tragen laut Google denselben Namen, es sei denn, der echte Name unterscheidet sich von Filiale zu Filiale.

Leistungen, die es heute gibt

Unter „Leistungen“ standen sieben Einträge. Fünf davon passten nicht mehr zu dem, was auf meiner Website steht, darunter Beratungen zur digitalen Barrierefreiheit und zu Fördermitteln. Beides biete ich nicht an.

Heute stehen dort die sechs Pakete von der Website, dazu TreueBiss und der Daten-Eignungscheck für Bäckereien. Jede Leistung hat eine kurze Beschreibung mit Umfang und Dauer, wie auf ihrer Seite. Google prüft neue Leistungen, bevor sie erscheinen; laut Hinweis im Profil kann das bis zu einem Tag dauern.

Die Beschreibung darf laut Google höchstens 750 Zeichen lang sein und keine URLs oder HTML enthalten. Sie soll vor allem vom Unternehmen erzählen, weniger von Aktionen, Preisen und Angeboten.

Meine alte Beschreibung nannte weder die Pakete noch die Festpreise. Die neue hat 725 Zeichen und besteht aus Sätzen, die schon auf meiner LinkedIn-Unternehmensseite stehen. Sie sagen, wer ich bin, was ich entwickle und für wen. So steht an allen drei Stellen dasselbe, auf der Website, bei LinkedIn und bei Google.

Keine Öffnungszeiten, wenn Termine nach Vereinbarung laufen

Mein Profil nannte Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr, und zugleich „Termin erforderlich“. Ein Ladengeschäft, in das man zu diesen Zeiten kommen kann, habe ich nicht. Google rät Betrieben, die nur nach Vereinbarung arbeiten, keine Öffnungszeiten anzugeben. Am 17. Oktober 2026 habe ich das Profil deshalb auf „Geöffnet ohne Angabe der Öffnungszeiten“ umgestellt; „Termin erforderlich“ und „Onlinetermine möglich“ bleiben.

Für eine Bäckerei ist es umgekehrt: Dort sind die Öffnungszeiten oft das Erste, was jemand sucht. Für Feiertage, Betriebsferien und andere Ausnahmen lassen sich besondere Öffnungszeiten eintragen, ohne die üblichen zu ändern.

Einzugsgebiet und Kategorie

Ohne Ladengeschäft zeigt ein Profil statt der Adresse ein Einzugsgebiet. So verlangt es Google von Betrieben, die ihre Leistung beim Kunden erbringen, und so stand es bei mir schon. Das Gebiet soll laut Google höchstens etwa zwei Autostunden weit reichen, für manche Betriebe darf es größer sein.

Mein Profil nannte ganz Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Heute stehen dort Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen am Rhein, der Rhein-Neckar-Kreis, die Pfalz und der Odenwaldkreis. Das Erstgespräch läuft bei mir ohnehin über Microsoft Teams.

Bei den Kategorien rät Google, möglichst wenige zu wählen und sie nicht als Stichwörter zu nutzen. Neben „Softwareentwickler/-hersteller“ stand bei mir „IT-Berater“, ohne eine einzige Leistung darunter. Diese zweite Kategorie habe ich entfernt.

Fotos und Beiträge vom heutigen Stand

Als Titelbild zeigte das Profil ein altes dunkles Logo mit dem Spruch „Digitalisierung mit Biss“, dasselbe Motiv noch ein zweites Mal unter den Fotos. Ein eigenes Logo fehlte. Jetzt steht dort das Zeichen dieser Website als Logo und ein helles Titelbild im Stil von Website und LinkedIn.

Der einzige Beitrag war zwei Monate alt. Er war in der Wir-Form geschrieben, obwohl ich allein arbeite, und sprach von einer laufenden Prüfung mit Bäckereien, für die ich keinen Beleg habe. Ich habe ihn gelöscht. Der neue Beitrag verweist auf meinen Ratgeber „App entwickeln lassen“.

Fragen an Ihr eigenes Profil

Diese Fragen habe ich mir gestellt. Sie passen auf jedes Profil, ob mit Ladengeschäft oder ohne:

  1. 01 · AnzahlGibt es für Ihr Unternehmen mehr als ein Profil am selben Standort?
  2. 02 · NameSteht im Namen nur der Name, den Sie auch auf Schild, Website und Rechnung führen?
  3. 03 · LeistungenBieten Sie jede eingetragene Leistung heute noch an?
  4. 04 · ZeitenStimmen Öffnungs- und Feiertagszeiten, oder arbeiten Sie nur nach Vereinbarung?
  5. 05 · GebietLiegt Ihr Einzugsgebiet ungefähr innerhalb von zwei Autostunden?
  6. 06 · StandPassen Fotos, Beschreibung und Beiträge zu Ihrem heutigen Auftritt auf der Website?

Was offen bleibt

Ob die Änderungen mehr Anfragen bringen, kann ich nicht sagen. Gemessen habe ich das nicht, und die Änderungen sind erst wenige Tage alt. Google prüft außerdem jede Änderung, bevor sie erscheint; laut Hinweis im Profil dauert das meist bis zu zehn Minuten, bei neuen Leistungen bis zu einem Tag.

Auch Branchenverzeichnisse zeigen oft noch Texte von früher, bei mir mehrere Einträge. Die müssen dort einzeln geändert werden; ein korrigiertes Google-Profil ändert an ihnen nichts.

Fazit: Ein Profil, das zur Website passt

Ich hatte zwei Profile statt einem, eins davon mit einer Leistung im Namen. Im verbliebenen standen Leistungen, die ich nicht anbiete, Öffnungszeiten trotz Terminpflicht und ein Einzugsgebiet über drei Bundesländer. Korrigiert habe ich das entlang von Googles Richtlinien: ein Profil, der reine Name, die Pakete von der Website, keine Öffnungszeiten und die Region um Mannheim. Was dort steht, stimmt jetzt mit Website und LinkedIn überein.

Häufige Fragen zum Google-Unternehmensprofil

Darf ein Unternehmen zwei Google-Profile haben?

Nein. Laut Google sollte es nur ein Profil pro Unternehmen geben, und je Standort höchstens eins. Ein Betrieb mit mehreren Filialen darf für jede Filiale ein eigenes Profil anlegen, alle unter demselben Namen.

Brauche ich als Freelancer ein eigenes Profil neben dem meines Unternehmens?

Arbeiten Sie allein unter einer Marke, ist das ein Unternehmen, und dafür gibt es laut Google ein Profil. Eigene Regeln nennt Google für unabhängige Fachkräfte wie Ärzte, Anwälte oder Immobilienmakler mit Kundenverkehr am Standort.

Darf ich Leistungen oder den Ort in den Namen schreiben?

Nein, solange sie nicht zum echten Namen gehören. Google erlaubt keine unnötigen Zusätze im Namen, auch keine Leistungen, Produkte oder Ortsangaben. Bei Verstößen kann Google das Profil sperren.

Muss ich Öffnungszeiten angeben, wenn ich nur nach Termin arbeite?

Nein. Google rät Betrieben, die nur nach Vereinbarung arbeiten, keine Öffnungszeiten anzugeben. Im Profil heißt die passende Einstellung „Geöffnet ohne Angabe der Öffnungszeiten“.

Darf in die Beschreibung ein Link?

Nein. Die Beschreibung darf höchstens 750 Zeichen lang sein und keine URLs oder HTML enthalten. Die Website hat im Profil ein eigenes Feld.

Über den Autor

Dominik Baki ist Gründer von byte & Handwerk und entwickelt native Apps für iOS und Android, Web-Apps und die Backends dahinter. Er ist gelernter Bäcker und staatlich geprüfter biotechnologischer Assistent und arbeitete 17 Jahre in der regulierten pharmazeutischen und biotechnologischen Produktion, unter anderem bei AbbVie und AGC Biologics. Danach war er im Vertrieb tätig, bildete sich am Syntax Institut zur IT-Fachkraft für App-Entwicklung weiter und erwarb IHK-Zertifikate für iOS und Android (Originale auf Anfrage). Beruflicher Hintergrund und Qualifikationsnachweis →

Quellen und Aktualisierung

Grundlage dieses Beitrags

Googles Regeln stehen in der Hilfe zum Unternehmensprofil, abgerufen am 17. Oktober 2026 – Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google und Unternehmensprofil bearbeiten.

Das Beispiel ist mein eigenes Profil „byte & Handwerk“. Grundlage sind meine Sicherung beider Profile vom 16. Oktober 2026 und die Änderungen vom 16. und 17. Oktober 2026. Ob die Änderungen mehr Anfragen bringen, habe ich nicht gemessen.

Zuletzt inhaltlich geprüft am 17. Oktober 2026.

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